Meldung einer Gutscheinaktion 2026

Wichtig ! Bitte pro Gutscheinangebot ein separates Formular ausfüllen.

Kostenlose Eintritte, Ermäßigungen oder Sonstige Vergünstigungen können generell nur im Zeitraum der Sommerferien des aktuellen Jahres durch Vorlage oder Entwertung des Ferien(s)pass-Ausweises eingelöst werden.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens 30.01.2026 an uns.

Hinweis: Nur wenn bei Ihnen eine Kopie der Mail eingegangen ist, ist diese auch bei uns eingegangen! Sollte es Probleme geben, sprechen Sie uns an oder senden uns Ihre Programme per Mail zu.

Angaben zum Anbieter

Art des Gutscheins

Bemerkungen zur Kostenabwicklung

Nach Abschluss der Sommerferien stelle ich dem Ferien(s)pass eine Rechnung über

Bitte beachten Sie bei der Rechnungsstellung, dass Sie die Gesamt-Endkosten (ggfs. inklusive Mehrwertsteuer!) entweder pro eingelöstem Ferienpass-Ausweis oder pauschal angeben können. Darüber hinaus gehende Mehrkosten können später jedoch nicht mehr geltend gemacht werden.

Datenschutz

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